„Angesichts des historischen Wendepunktes im Prozess der nationalen Einheit und in Anbetracht der ausschlagegebenden Entwicklungen durch die Resolution Nr. 2797/2025 des UNO-Sicherheitsrates, die Gegenstand der jüngsten Ansprache seiner Majestät des Königs Mohammed VI, möge Gott ihm Hilfestellung zuteilwerden lassen und ihn verherrlichen, an sein getreues Volk gewesen war, ist beschlossen worden, den 31. Oktober eines jeden Jahres zum Nationalfeiertag zu verordnen. An diesem Tag begnadigt auch seine Majestät der König.
Seine Majestät der König, möge Gott ihn bewahren, hat diesen Nationalfeiertag gnädigerweise „Eid al-Wahda“ (Jahrestag der Einheit) benannt, mit all dessen Implikationen hinsichtlich der Signifikanzen und der Bezugnahmen zur nationalen Einheit und zur unerschütterlichen territorialen Integrität des Königreiches Marokko.
Diese Feier sollte ein nationaler Anlass zur Einheit werden, um die Verbundenheit den nationalen Traditionen und den legitimen Ansprüchen des Königreiches Marokko gegenüber zur Sprache bringen zu dürfen.
Es ist überdies beschlossen worden, dass die Königliche Ansprache zukünftig zu zwei offiziellen Anlässen gerichtet werden wird: zum einen bei der Ansprache der Thronbesteigung und zum anderen bei der einweihenden Parlamentseröffnung.
Seine Majestät der König behält sich in seiner Eigenschaft als Oberbefehlshaber der Gläubigen und in seiner Eigenschaft als Staatsoberhaupt jedoch das Recht vor, sich jederzeit und zu jedem Anlass, den seine Majestät der König – möge Gott ihn bewahren – für angemessen hält, an sein getreues Volk zuzuwenden.
Die Feierlichkeiten zum fünfzigsten Jahrestag des glorreichen Grünen Marsches finden wie eingeplant statt, allerdings wird der Monarch bei dieser Gelegenheit keine Ansprache an die Nation richten.
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