Genf–Die Unterstützungsgruppe zu Gunsten der territorialen Integrität Marokkos stellte klar heraus, dass die Interaktion der Mitgliedstaaten mit dem Menschenrechtsrat und dem Hohen Kommissar für Menschenrechte ihren bilateralen Charakter zu bewahren hat und vor jeglicher Instrumentalisierung geschützt werden müsse.