Bei dieser Tagung wird der CORCAS vonseiten der Ratsmitglieder, nämlich vonseiten des Herrn Moulay Ahmed MGHIZLATE und vonseiten der Frau Saadani MAOULAININE vertreten.
Die Tagung startet heute unter dem Vorsitze des Botschafters, des ständigen Vertreters des Königreichs Marokko beim Büro der Vereinten Nationen in Genf und des derzeitigen Präsidenten des Menschenrechtsrats (des HRC) für den Jahrgang 2024, Herrn Omar ZNIBER.
Während dieser fünfwöchigen Tagung wird der Menschenrechtsrat mehr als 80 Berichte untersuchen, die vom Sekretariat der Vereinten Nationen und vom Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, von Menschenrechtsexperten und von anderen Untersuchungsgremien zu zahlreichen Themen unterbreitet worden sind und wofür die Menschenrechtslage in fast fünfzig Staaten von Interesse sind. Insgesamt wird der Menschenrechtsrat zwanzig interaktive Debatten mit Mandatsträgern für die Sonderverfahren führen.
Am ersten Tag der Tagung wird der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Herr Volker TÜRK, die Aktualisierung seines Jahresberichts zur Lage der Menschenrechte in der Welt einreichen. Die allgemeine Debatte über Herrn Türks Bericht wird an den darauffolgenden zwei Tagen stattfinden.
Was die Situation in den Staaten betrifft, wird der Menschenrechtsrat am 9. September 2024 einen Bericht des Büros des Hohen Kommissars für Menschenrechte über den Staat Sri Lanka überprüfen.
Im Anschluss daran wird er sich mit der Menschenrechtslage in Afghanistan, Nicaragua, Myanmar, Sudan, Venezuela, Burundi, Syrien, Weißrussland, in der Ukraine, Russland, Kambodscha, Somalia und in der Zentralafrikanischen Republik befassen.
Die allgemeine Debatte über die Menschenrechtssituationen, die die Aufmerksamkeit des Menschenrechtsrats auf sich lenken, findet am 23. September 2024 und am 24. September 2024 statt.
Während der 57. Tagung wird der Menschenrechtsrat außerdem auf seinen Wunsch hin unter der Überschrift „Förderung und Schutze der Menschenrechte“ Berichte der Experten der Sonderverfahren (der Sonderberichterstatter, der unabhängigen Experten und der Arbeitsgruppen) vorlegen, denen er Mandate zu folgenden Themen anvertraut hat: Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung (am 11. September 2024); Moderne Formen der Sklaverei, Einsatz von Söldnern und die Rechte älterer Menschen (am 12. September 2024); Das Recht auf sauberes Trinkwasser und auf sanitäre Einrichtungen, die demokratische internationale Ordnung und das erzwungene Verschwindenlassen (am 16. September 2024); Gefährliche Stoffe und Abfälle und willkürliche Inhaftierung (am 17. September 2024); und die Rechte der Bauern (am 18. September 2024).
Dem Menschenrechtsrat wird außerdem eine Studie des Generalsekretärs im Hinblick auf die Auswirkungen der mit den negativen Auswirkungen des Klimawandels verbundenen Verluste und Schäden auf die uneingeschränkte Wahrnehmung der Menschenrechte vorgelegt (am 13. September 2024).
Zum Recht auf Entwicklung wird der Menschenrechtsrat am 17. September 2024 und am 18. September 2024 Berichte des Expertenmechanismus, des Sonderberichterstatters und der Arbeitsgruppe zum Recht auf Entwicklung überprüfen. Am 18. September 2024 wird der Menschenrechtsrat überdies die alle zwei Jahre stattfindende Debatte zum Recht auf Entwicklung abhalten, bei der Argumente zu Gunsten von einem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über die internationale Zusammenarbeit in Steuerfragen vorgetragen werden.
Am 11. September 2024 wird ein Rundtisch der Förderung und dem Schutze wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte im Rahmen der Bekämpfung von Ungleichheiten gewidmet sein. Der Menschenrechtsrat wird am 13. September 2024 einen Dialog mit dem Sonderberichterstatter über einseitige Zwangsmaßnahmen führen.
Zum Schluss werden der Präsident des Wirtschafts-und-Sozialrats und der Vorsitzende der Kommission für Friedenskonsolidierung dazu eingeladen, den Menschenrechtsrat am 18. September 2024 über die Beratschlagungen des hochrangigen politischen Forums zu Gunsten von einer nachhaltigen Entwicklung und über die Arbeiten der Kommission auf dem Laufenden halten zu dürfen. Die allgemeine Debatte über die Förderung und über den Schutz der Menschenrechte findet im Anschluss an die Überprüfung dieser Berichte am 18. September 2024 und am 19. September 2024 statt.
Eine allgemeine Debatte über die Menschenrechtslage in Palästina und in den anderen besetzten arabischen Gebieten findet am 1. Oktober 2024 statt.
Zum Rassismus, zur Rassendiskriminierung, zur Fremdenfeindlichkeit und zu der damit in Verbindung stehenden Intoleranz wird sich der Menschenrechtsrat am 2. Oktober 2024 mit der Expertenarbeitsgruppe und mit dem ständigen Forum für Menschen afrikanischer Abstammung sowie mit dem Internationalen unabhängigen Expertenmechanismus zur Förderung der Rassengerechtigkeit und der Gleichheit in der Strafverfolgung befassen.
Im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung (der UPR) wird der Menschenrechtsrat vom 26. September 2024 bis zum 1. Oktober 2024 die Berichte unter die Lupe nehmen, die den Arbeiten seiner Arbeitsgruppe der UPR zu 14 Staaten entspringen: Neuseeland, Afghanistan, Chile, Zypern, Vietnam, Jemen, Vanuatu, Nordmazedonien, zu den Komoren, Slowakei, Eritrea, Uruguay, zur Dominikanischen Republik und Kambodscha.
Während dieser Tagung wird der Menschenrechtsrat außerdem eine Podiumsdiskussion über den Zugang aller Kinder, im vorliegenden Falle über den Zugang der am stärksten gefährdeten Kinder, zu inklusiver und zu gleichberechtigter hochwertiger Bildung zu Gunsten vom Frieden und zu Gunsten von der Toleranz abhalten (am 18. September 2024); Eine Podiumsdiskussion über die Einhaltung der Verpflichtungen der Staaten in Bezug auf die Rolle der Familie beim Schutze der Menschenrechte ihrer Mitglieder (am 25. September 2024); Und seine jährliche Debatte über die durchgängige Berücksichtigung der Genderfragen in all seinen Arbeiten (am 30. September 2024).
Während der letzten drei Tage seiner Tagung, vom 09. Oktober 2024 bis zum 11. Oktober 2024, wird der Menschenrechtsrat Maßnahmen zu den ihm vorgelegten Beschluss-und-Entschließungsentwürfen zu den während der Tagung erörterten Themen ergreifen. Darüber hinaus wird der Präsident dem Menschenrechtsrat die Ernennung von zwei neuen Mandatsträgern für die Sonderverfahren vorschlagen.
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