Rabat–Das Königreich Marokko sehe sich in keiner Weise von der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu den Agrar- und-Fischereiabkommen betroffen, die am Freitag, dem 04. Oktober 2024 verabschiedet worden ist, erklärte das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, für afrikanische Zusammenarbeit und für die im Ausland lebenden Marokkaner, betonend, dass das Königreich Marokko an keiner der Phasen dieses Verfahrens beteiligt gewesen war.